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zugestimmt: Wirtschaftsplan und Gewässerunterhaltungsplan 2023

Mit Schreiben vom 14.10.2022 stimmte die Rechtsaufsicht dem Wirtschaftsplanentwurf einschließlich dem Gewässerunterhaltungsplan für das kommende Haushaltsjahr 2023 ohne weitere Auflagen zu.

Der Wirtschaftsplanentwurf und der Entwurf des GUP wurden nach den Bestimmungen des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) und des Thüringer Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (ThürGe-wUVG) vom 28. Mai 2019 sowie der Verwaltungsvorschrift des TMUEN über die am erforderlichen Bedarf ausgerichteten angemessenen Zuweisungen für die Gewässerunterhaltung nach § 32 Abs. 1 und Abs. 2 des ThürWG sowie über die Ausreichung der Mittel nach § 6 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung der Kul-tur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur (VV-GUzO) geprüft.

Der Wirtschaftsplanentwurf und der Entwurf des GUP bedürfen noch der Diskussion und Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung.

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