Die dynamische Entwicklung der Biberpopulationen ist auch in unserem Verbandsgebiet spürbar. Der Biber und seine Bautätigkeiten wirken sich unmittelbar und konkret auf unsere Aufgaben in der Gewässerunterhaltung aus. Grundsätzlich ist der GUV dafür verantwortlich zu beurteilen, ob von Biberbauten/-aktivitäten im Einzelfall eine Gefahr für den schadlosen Wasserabfluss ausgeht und falls ja, in Abstimmung mit der zuständigen UNB im Rahmen der Gewässerunterhaltungspflicht geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen UNB, bieten wir als Verband allen Interessierten und Betroffenen unsere Unterstützung in Form von Beratung an. Die UNB ist für alle Beteiligten die zentrale Koordinations- und Anlaufstelle zum Thema Biber vor Ort. Sie stellt den Informationsfluss und die Beteiligung aller relevanten regionalen Stellen sicher und nimmt je nach Situation die weitere Streuung der Informationen vor.
Nach jetzigem Stand sind zwei Bibervorkommen im Verbandsgebiet bekannt. Diese stehen im Rahmen des Bibermanagements unter Beobachtung.
Zum einen die Biberburg in der Wohlrose im Gewässerabschnitt zwischen Jesuborn und Pulvermühle (Annawerk) in der Gemarkung Königssee zum anderen der Biberdamm im Rottenbach im Unterlauf der Ratsteiche in Ilmenau.