Der GUV Gera/Apfelstädt/Obere Ilm startet ab dem 1. Juni 2021 in die Unterhaltungssaison. Entsprechend den Unterhaltungspflichten aus dem WHG und ThürWG werden die Arbeiten an Gewässern II. Ordnung durch eigenes Personal sowie von beauftragten Unternehmen durchgeführt. Die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 8 i.V.m. § 29 der Satzung des GUV erfolgt im jeweiligen Amtsblatt der Landkreise Weimarer Land, Ilm-Kreis und im Landkreis Gotha.
Zukünftig (geplant ab 2022) erfolgt die Ankündigung der GU-Maßnahmen über die PROGEMIS-Software.
Hier geht es zur öffentlichen Bekanntmachung.