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Aufgaben

Das Unternehmen des Gewässerunterhaltungsverbands Gera/Apfelstädt/Obere Ilm umfasst die Ausführung der gesetzlichen Aufgaben.

Diese sind:

  • die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung gemäß § 39 WHG und § 30 Abs. 1 ThürWG
  • die Erstellung des Gewässerunterhaltungsplans gemäß den Vorgaben des § 31 Abs. 8 ThürWG,
  • die Unterhaltung der Deiche und der dazugehörenden Anlagen sowie anderer Hochwasserschutzanlagen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, gem. § 57 Abs. 2 ThürWG,
  • die Durchführung des Gewässerausbaus nach Maßgabe des § 35 ThürWG sowie
  • die Durchführung von Maßnahmen nach § 31 Abs. 5 ThürWG.

Umfasst sind alle Arbeiten, Einrichtungen und Verhaltensweisen, die der Erfüllung der gesetzlich normierten Aufgaben dienlich sind. Dazu zählen insbesondere die Arbeiten an Gewässern und im Zusammenhang mit der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung auf Thüringer Gebiet sowie die Unterhaltung derjenigen Anlagen im Verbandsgebiet, die der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung dienen. Zur Feststellung der Arbeiten und Identifizierung der Anlagen dienen die Verbandsschauen gemäß § 7 der Verbandssatzung. Für die Umgrenzung des Verbandsgebietes sind die Einzugsgebiete maßgeblich, die sich aus der Darstellung im digitalen Datensatz „Oberirdische Einzugsgebiete im Freistaat Thüringen“ des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz gemäß § 1 Abs. 1 Sätze 4 bis 9 ThürGewUVG ergeben.


Die Zuständigkeiten des GUV können als PDF hier eingesehen werden oder über das Zuständigkeitsformular abgefragt werden.

 


externer Link zur Thüringer Aufbaubank zum Thema Gewässerunterhaltung

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