Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Gotha, Weimarer Land sowie des Ilm-Kreises und der Stadt Suhl führt die Gewässerschau laut § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in den jeweils gültigen Fassungen im Herbst 2021 durch. Sie wird verbunden mit der jährlichen Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Apfelstädt/Obere Ilm (GUV13) (laut § 7 Abs.1 der Satzung in Verbindung mit § 44,45 WVG).