BESCHLOSSEN: 5. VERBANDSVERSAMMLUNG 2023

Am 27. November 2023 fand die 5. Verbandsversammlung des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Apfelstädt/Obere Ilm statt.

An der Versammlung nahmen insgesamt 19 Verbandsmitglieder teil. Die Beschlussfähigkeit war somit sichergestellt.

Die Tagesordnung umfasste eine Vielzahl wichtiger Themen, die für die Bewirtschaftung  unserer Gewässer von großer Bedeutung sind.

Inhalt der Versammlung waren folgende Tagesordnungspunkte:

  • Beschluss Jahresabschluss 2022 (einstimmig beschlossen)
  • Beschluss Entlastung Vorstand und Geschäftsführer für das Jahr 2022 (einstimmig beschlossen)
  • Beschluss Bestellung des Wirtschaftsprüfers 2023 (einstimmig beschlossen)
  • Beschluss Wirtschaftsplan + Gewässerunterhaltungsplan 2024 (einstimmig beschlossen)
  • Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds
  • Jahresrückblick für 2023 und Perspektive 2024

In einer mehrheitlichen Entscheidung wurde Herr Jacob, Bürgermeister der Landgemeinde Nesse-Apfelstädt von den Verbandsmitgliedern als neues Vorstandsmitglied gewählt und ersetzt somit Herrn Kühn, Beigeordneter der Stadt Ohrdruf. Die Wahl von Herrn Jacob stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Führung des Verbandes zu verstärken und seine Expertise sowie sein Engagement für die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Gewässer einzubinden.

Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Apfelstädt/Obere Ilm sieht in dieser Versammlung einen wichtigen Schritt, um die Transparenz und Effizienz seiner Arbeitsweise zu gewährleisten. Die Beschlüsse dieser Versammlung werden als Grundlage für die zukünftigen Aktivitäten und Entscheidungen des Verbandes dienen und sichern die Finanzierung des Verbandes für das Haushaltsjahr 2024.

 

INFO: Verbandsschau / Gewässerschau - Herbst 2023

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Gotha sowie des Ilm-Kreises führt die Gewässerschau laut § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in den jeweils gültigen Fassungen im Herbst 2023 durch. Sie wird verbunden mit der jährlichen Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Apfelstädt/Obere Ilm (GUV13) (laut § 7 Abs.1 der Satzung in Verbindung mit § 44,45 WVG).

Zu diesem Zweck wird laut § 74 Abs. 4 ThürWG durch die Untere Wasserbehörde eine Schaukommission für die Gewässer zweiter Ordnung gebildet. Als Schaubeauftragte des GUV13 wurden die Verbandsingenieurin, der Verbandsmeister und der Geschäftsführer ernannt (Umlaufbeschluss vom 22.03.2021). Gemeinsam werden die Schaukommission und die benannten Schaubeauftragten die Gewässerschau und Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung durchführen.

Für die Gewässerschau sind folgende Begehungen/Befahrungen geplant:

Lfd. Nr.: 1
Datum: 17.10.2023
Landkreis: Gotha
Beginn/Uhrzeit: 10:00 Uhr
Gewässer: drei Gewässer ohne Namen
Treffpunkt: Tüttleben  - B7 südlicher Abzweig Feldweg bei Abzweig Pferdingsleben
Google Maps-Link Treffpunkt: Link

 

Lfd. Nr.: 2
Datum: 19.10.2023
Landkreis: Gotha
Beginn/Uhrzeit: 10:00 Uhr
Gewässer: Riedgraben
Treffpunkt: Seebergen Teichgasse am Feuerlöschteich 
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Lfd. Nr.: 3
Datum: 24.10.2023
Landkreis: Gotha
Beginn/Uhrzeit: 10:00 Uhr
Gewässer: Siechengraben
Treffpunkt: Wölfis - Parkfläche am Zusammenfluss Siechengraben /Hopbach
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Lfd. Nr.: 4
Datum: 26.10.2023
Landkreis: Gotha
Beginn/Uhrzeit: 10:00 Uhr
Gewässer: Keramikgraben
Treffpunkt: Georgenthal - Parkplatz zwischen Am Flößgraben 41 und 38 
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Lfd. Nr.: 5
Datum: 06.11.2023
Landkreis: Ilm-Kreis
Beginn/Uhrzeit: 09:00 Uhr
Gewässer: Wipfra Teil 3 von Behringen nach Roda
Treffpunkt: ICE Autobahnbrücke an L 1047
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Lfd. Nr.: 6
Datum: 09.11.2023
Landkreis: Ilm-Kreis
Beginn/Uhrzeit: 10:00 Uhr
Gewässer: Wipfra Teil 4 von Roda bis Hausen
Treffpunkt: Roda - Parkplatz Rodaer Landstraße Ortsausgang (Behringen)
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Lfd. Nr.: 7
Datum: 13.11.2023
Landkreis: Ilm-Kreis
Beginn/Uhrzeit: 09:00 Uhr
Gewässer: Wipfra Teil 5 von Hausen nach Marlishausen
Treffpunkt: Hausen - Parklatz / Bereich Natur Erlebnishof (Mühle)
Google Maps-Link Treffpunkt: Link


Bei Durchführung der Gewässerschau und Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung entsteht die Notwendigkeit Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist geregelt und begründet sich gesetzlich auf den § 101 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in der jeweils gültigen Fassung.

Durch die öffentliche Bekanntgabe über Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 (ThürWG) die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert. Eine Bekanntmachung erfolgt weiterhin in den jeweiligen Amtsblättern mit der kommenden Ausgabe.

Ansprechpartner für die Gewässerschau bei der Unteren Wasserbehörde

  • Gotha ist Herr Roth (Tel.: 03621 214 161)
  • Ilm-Kreis ist Frau Riebisch (Tel.: 03628 738 685)

sowie für die Verbandsschau des GUV 13 Herr Eckert-Schiemenz (Tel.: 03628/93236-10) bzw. Frau Schellhardt (Tel.: 03628/93236-12).

Abgenommen: WRRL Schorte 1 Durchgängigkeit herstellen für Wehr Grenzhammer

Am 31.03.2023 wurde die WRRL-Maßnahme zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Gewässer Schorte in Ilmenau im Bereich Schortetal / "Luthersteufe" fertiggestellt und durch die zuständigen Behörden abgenommen. Die zweiwöchige Bauzeit verlief zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Die Firma Gewässer- und Tiefbau E. Krumpholz errichtete die neue Sohlengleite unter Einhaltung der Planungsunterlagen des Ingenieurbüro Probst (NL Erfurt) und konnte die Baumaßnahme unter Schonung des angrenzenden Baumbestandes und Einhaltung aller Randbedingungen trotz der widrigen Umstände (Witterung) fristgerecht fertigstellen.

Ausgangssituation:
Das Wehr Grenzhammer in der Schorte bestand aus einer senkrechten Betonwand mit einer Höhe (inkl. Kolk) von ca. 1,5 m. Die Breite des Wehrüberlaufes betrug ca. 5,5 m. Beidseitig war das Wehr in Wehrwangen aus Beton eingefasst, diese waren unterstromseitig hinterspült. Unmittelbar oberhalb des Wehres zweigt ein Graben ab, der das nach § 30 Abs. 1 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotop „Schorteteiche“ speist. Der Grabenzulauf war mittels eines Schützes steuerbar. Das Gefälle des Grabens ist gering und beträgt im oberen Bereich ca. 0,8 %. Aufgrund der außerordentlich hohen ökologischen Bedeutung des Biotopes, gab es die naturschutzfachliche Auflage, diese weiterhin - zumindest zeitweise - zu bespeisen. Die ursprünglich kommunale Maßnahme wurde an den GUV Gera/Apfelstädt/Obere Ilm übertragen und mit Schreiben der TAB vom 11.02.2021 zur Aufnahme in das Förderprogramm 2021 bestätigt.

Ziel:
Die Herstellung der Durchgängigkeit am Wehr Grenzhammer unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Randbedingungen im Biosphärenreserverat und der Erhalt des nach § 30 Abs. 1 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotopes „Schorteteiche“. Dabei war die Prämisse, eine unterhaltungsarme Variante für den geschützten Außenbereich zu finden.

Projektausführung:
Unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen sowie dem Ziel, eine unterhaltungsarme Variante zu finden, stellte sich der Neubau einer Sohlgleite als wirtschaftlichste und nachhaltigste Variante heraus.

Dafür wurde das bestehende Wehr abgerissen. An gleicher Stelle wurde der Beginn der Sohlgleite hergestellt. Der Beginn ist als Steinriegel aus großformatigen Wasserbausteinen gestaltet. Zur Stabilisierung der ca. 25 m langen Sohlgleite wurden weitere sohlgleiche Riegel (Sohlgurte) eingebaut. Den Abschluss der Sohlgleite bildet eine Nachbettsicherung (Tosbecken).

Die Steinriegel (Sohlgurte) wurden so angeordnet, dass sich in Fließrichtung eine leichte Gewölbewirkung einstellt. Zwischen den Gurten bildet eine Steinschüttung den sohlgleichen Anschluss an die Riegel.
Über die gesamte Sohlgleite wurde eine geschwungene Niedrigwasserrinne hergestellt, welche durch wechselseitige Öffnungen in den Riegeln ausgebildet wird. Die Niedrigwasserrinne soll bei geringerem Durchfluss ein Passieren von Fischen und weiteren Lebewesen über einen möglichst langen Zeitraum im Jahr ermöglichen.

Oberhalb der Sohlgleite wurde, bedingt durch den Abriss der Wehranlage, der Zulauf des Grabens zum geschützten Biotop „Schorteteiche“ umgestaltet. Um den Hauptabfluss innerhalb der Schorte zu belassen, wurde der Einlaufquerschnitt in den Graben verringert und der Querschnitt gleichzeitig so gestaltet, dass ungewollte Anpassungen durch Dritte ausgeschlossen werden können. Großformatige Steine bilden den neuen Zulauf zu den Schorteteichen.

E-Rechnungen

Gemäß § 14 des Thüringer Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Thüringer E-Government-Gesetz – ThürEGovG -) können Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen in Thüringen Rechnungen elektronisch einreichen.

Die Europäische Richtlinie 2014/55/EU definiert unter Artikel 2 Nr. 1 den Begriff elektronische Rechnung (E-Rechnung) als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und ihre automatische und elektronische Verarbeitung möglich ist.

Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Apfelstädt/Obere Ilm ermöglicht, diese E-Rechnungen im XML-Format über eine zentrale Rechnungseingangsplattform zu empfangen, die über den folgenden Link erreicht werden kann:

Über diese Plattform können auch Sie als Auftragnehmer ihre elektronischen Rechnungen erfassen oder bereits erstellte elektronische Rechnungen hochladen.

Sofern Sie eine Rechnung an den Gewässerunterhaltungsverband Gera/Apfelstädt/Obere Ilm richten, ist die folgende Leitweg-ID zu verwenden:
16506900-0001-83

Bei der Anschrift auf der E-Rechnung ist ebenfalls die folgende Angabe der Dienststelle erforderlich:
Gewässerunterhaltungsverband Gera/Apfelstädt/Obere Ilm
Feldstraße 23
99334 Amt Wachsenburg / OT Ichtershausen

Weitere Informationen zu E-Rechnungen finden Sie unter folgendem Link:

Weitergebildet: Lehrgänge, Seminare, Erfahrungsaustausch

Auch in diesem Jahr nahm das GUV-Personal an einigen Weiter-/Fortbildungsangeboten teil.

Neben den Lehrgängen und Seminaren im Bereich der Verwaltung in den Themengebieten

  • Vergabe, elektronische Vergabe
  • Bibermanagement
  • Haftung und Sicherung bei Bau und Planungsmängeln
  • Gewässernachbarschaften des DWA

nahm das betriebliche Personal (Flussarbeiter) im Rahmen eines Praxisseminars in Crispendorf teil.

Neben der Grundlagenerarbeitung zum Thema Ingenieurbiologie erfolgten praktische Arbeiten am Büttnersbach zur Herstellung einer Hangsicherung mittels Böschungsfußsicherung aus Faschinenen und Lenkbuhnen.